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   BGH, 08.12.1983 - I ZR 189/81   

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https://dejure.org/1983,2126
BGH, 08.12.1983 - I ZR 189/81 (https://dejure.org/1983,2126)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1983 - I ZR 189/81 (https://dejure.org/1983,2126)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1983 - I ZR 189/81 (https://dejure.org/1983,2126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorführung von Produkten während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten - Fachberatung als Verkaufstätigkeit eines Kaufmannes - Vorführungen von Waren bei Abwesenheit der Firmenleitung außerhalb der Ladenöffnungszeiten - Zusammenwirken von Herstellern und Geschäftsinhabern ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 872
  • MDR 1984, 554
  • GRUR 1984, 361
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67

    Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer

    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - I ZR 189/81
    Der Senat hat im Urteil vom 26. März 1976-I ZR 65/74 (BGHZ 66, 159 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74] = GRUR 1976, 438 = WRP 1976, 466 - Tag der offenen Tür I) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 28, 295 - GRUR 1969, 88 - Freie Möbelschau) mit Rücksicht auf die sozialpolitische Zielsetzung des Ladenschlußgesetzes und die schützenswerten Interessen der Verbraucher das Offenhalten eines Möbelgeschäfts in Abwesenheit der Ladenangestellten ausschließlich zu Besichtigungszwecken für zulässig erachtet.

    Mit Urteil vom 7. November 1980 - I ZR 160/78 (BGHZ 79, 99 - GRUR 1981, 424 - WRP 1981, 207 - Tag der offenen Tür II) hat der Senat das Offenhalten eines Bekleidungsgeschäfts zum Zwecke der Besichtigung und des Anprobierens von Kleidungsstücken als geschäftlichen Verkehr mit den Kunden angesehen, weil nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes der Begriff des geschäftlichen Verkehrs nicht nur das eigentliche Ziel der Geschäftstätigkeit, den Verkaufsabschluß als solchen, umfasse, sondern darüber hinaus auch alle diejenigen Handlungen, die das Geschäft erst vorbereiteten und Voraussetzung für sein Zustandekommen seien (BGHSt 18, 96, 101; BVerwGE 28, 295, 298 = GRUR 1969, 88, 89 - Freie Möbelschau; OLG Frankfurt GRUR 1980, 64, 65 = WRP 1979, 873, 874; OLG Karlsruhe WRP 1980, 222, 223).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - I ZR 189/81
    Sinn und Zweck der Regelung ist es, durch eine allgemeine Beachtung der Ladenschlußzeiten - auch bei Abwesenheit des Ladenpersonals - den Anreiz zu vermindern, aus Wettbewerbsgründen gegen den Arbeitsschutz zu verstoßen, und insoweit der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu dienen (BVerfGE 13, 230, 235; 237, 240; Senatsurteil "Tag der offenen Tür II", a.a.O. S. 103 ra.w.N.).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 160/78

    Tag der offenen Tür II

    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - I ZR 189/81
    Mit Urteil vom 7. November 1980 - I ZR 160/78 (BGHZ 79, 99 - GRUR 1981, 424 - WRP 1981, 207 - Tag der offenen Tür II) hat der Senat das Offenhalten eines Bekleidungsgeschäfts zum Zwecke der Besichtigung und des Anprobierens von Kleidungsstücken als geschäftlichen Verkehr mit den Kunden angesehen, weil nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes der Begriff des geschäftlichen Verkehrs nicht nur das eigentliche Ziel der Geschäftstätigkeit, den Verkaufsabschluß als solchen, umfasse, sondern darüber hinaus auch alle diejenigen Handlungen, die das Geschäft erst vorbereiteten und Voraussetzung für sein Zustandekommen seien (BGHSt 18, 96, 101; BVerwGE 28, 295, 298 = GRUR 1969, 88, 89 - Freie Möbelschau; OLG Frankfurt GRUR 1980, 64, 65 = WRP 1979, 873, 874; OLG Karlsruhe WRP 1980, 222, 223).
  • BGH, 26.03.1976 - I ZR 65/74

    Tag der offenen Tür

    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - I ZR 189/81
    Der Senat hat im Urteil vom 26. März 1976-I ZR 65/74 (BGHZ 66, 159 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74] = GRUR 1976, 438 = WRP 1976, 466 - Tag der offenen Tür I) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 28, 295 - GRUR 1969, 88 - Freie Möbelschau) mit Rücksicht auf die sozialpolitische Zielsetzung des Ladenschlußgesetzes und die schützenswerten Interessen der Verbraucher das Offenhalten eines Möbelgeschäfts in Abwesenheit der Ladenangestellten ausschließlich zu Besichtigungszwecken für zulässig erachtet.
  • BGH, 23.10.1962 - 5 StR 291/62
    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - I ZR 189/81
    Mit Urteil vom 7. November 1980 - I ZR 160/78 (BGHZ 79, 99 - GRUR 1981, 424 - WRP 1981, 207 - Tag der offenen Tür II) hat der Senat das Offenhalten eines Bekleidungsgeschäfts zum Zwecke der Besichtigung und des Anprobierens von Kleidungsstücken als geschäftlichen Verkehr mit den Kunden angesehen, weil nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes der Begriff des geschäftlichen Verkehrs nicht nur das eigentliche Ziel der Geschäftstätigkeit, den Verkaufsabschluß als solchen, umfasse, sondern darüber hinaus auch alle diejenigen Handlungen, die das Geschäft erst vorbereiteten und Voraussetzung für sein Zustandekommen seien (BGHSt 18, 96, 101; BVerwGE 28, 295, 298 = GRUR 1969, 88, 89 - Freie Möbelschau; OLG Frankfurt GRUR 1980, 64, 65 = WRP 1979, 873, 874; OLG Karlsruhe WRP 1980, 222, 223).
  • OLG Frankfurt, 04.10.1979 - 6 U 73/79
    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - I ZR 189/81
    Mit Urteil vom 7. November 1980 - I ZR 160/78 (BGHZ 79, 99 - GRUR 1981, 424 - WRP 1981, 207 - Tag der offenen Tür II) hat der Senat das Offenhalten eines Bekleidungsgeschäfts zum Zwecke der Besichtigung und des Anprobierens von Kleidungsstücken als geschäftlichen Verkehr mit den Kunden angesehen, weil nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes der Begriff des geschäftlichen Verkehrs nicht nur das eigentliche Ziel der Geschäftstätigkeit, den Verkaufsabschluß als solchen, umfasse, sondern darüber hinaus auch alle diejenigen Handlungen, die das Geschäft erst vorbereiteten und Voraussetzung für sein Zustandekommen seien (BGHSt 18, 96, 101; BVerwGE 28, 295, 298 = GRUR 1969, 88, 89 - Freie Möbelschau; OLG Frankfurt GRUR 1980, 64, 65 = WRP 1979, 873, 874; OLG Karlsruhe WRP 1980, 222, 223).
  • BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87

    Nachtbackverbot; Verfassungsmäßigkeit des Nachbackverbots; Sittenwidrigkeit eines

    Wenn Vorschriften, die wie hier des BAZG, über ihren unmittelbaren sozialpolitischen Zweck hinaus auch noch die Wirkung haben, daß sie im Interesse dieses Zwecks zur Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem sie den Anreiz mindern, aus Gründen des Wettbewerbs den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen, ist ein Verstoß gegen eine solche Vorschrift nicht ohne weiteres ein nach § 1 UWG beachtlicher Wettbewerbsverstoß (vgl. zum LadenschlußG BGHZ 79, 99, 103; BGH, Urt. v. 8.12.1983 - I ZR 189/81, GRUR 1984, 361, 362 = WRP 1984, 202 - Hausfrauen-Info-Abend).

    Handelt es sich, wovon nach den vorstehenden Ausführungen auszugehen ist, bei den Vorschriften des BAZG um wertneutrale Normen, ist ein Verstoß gegen § 1 UWG nur dann gegeben, wenn sich die Beklagte über das Gesetz bewußt und planmäßig und in der Absicht hinweggesetzt hat, sich dadurch einen Vorsprung im Wettbewerb vor gesetzestreuen Wettbewerbern zu verschaffen (vgl. zum LadenschlußGBGH, Urt. v. 8.12.1983 - I ZR 189/81, GRUR 1984, 361, 362 = WRP 1984, 202 - Hausfrauen-Info-Abend; st. Rspr., zuletzt BGH, Urt. v. 8.10.1987 - I ZR 182/85, GRUR 1988, 382, 383 = WRP 1988, 365 - Schelmenmarkt).

  • BGH, 27.08.1998 - XII ZR 167/98

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Aus dem vorgelegten Attest ergibt sich nicht, daß die von ihm genannten, in seiner Person liegenden Gründe im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht erkennbar gewesen seien oder hätten glaubhaft gemacht werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1991 - I ZR 189/81 - aaO § 719 Abs. 2 ZPO Gläubigerinteressen 2).
  • OLG Hamm, 27.08.1991 - 4 U 169/91

    Einstweilige Verfügung gegen eine Party in Verkaufsräumen am Sonntag; Verstoß

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  • BGH, 08.10.1987 - I ZR 182/85

    Schelmenmarkt; Ausnahme vom Ladenschluß bei für Teilnehmer eines Marktes mit

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Verstößen gegen das Ladenschlußgesetz hat der Senat wiederholt entschieden, daß es sich bei diesen Bestimmungen um wertneutrale Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig ist (BGHZ 84, 130, 135 [BGH 19.05.1982 - I ZR 122/80] - Flughafenverkaufsstellen, m.w.N.; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1983 - I ZR 189/81, GRUR 1984, 361, 363 = WRP 1984, 202, 204 - Hausfrauen-Infoabend).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 178/85

    Sonntagsvertrieb; Verteilen eines Anzeigenblattes an Sonn- und Feiertagen

    Zwar handelt es sich um eine wettbewerbsneutrale Vorschrift; doch ist deren Verletzung wettbewerbswidrig, wenn sich der Verletzer bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er sich dadurch vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung verschafft (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1983 - I ZR 189/81, GRUR 1984, 361, 362 - Hausfrauen-Info-Abend: zum Ladenschlußgesetz).
  • OLG München, 25.11.2010 - 29 U 3458/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Orientteppiche "ausnahmslos bis zu

    Die vom Landgericht festgestellte, auf einen Kaufvertragsabschluss zielende Beratung ist als geschäftlicher Verkehr im Sinne des § 3 LadenschlussG einzustufen (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.1983 - I ZR 189/81, juris, Tz. 13 - Hausfrauen-Info-Abend ).
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